Ihnen liegen bereits übersetzte Verträge oder Urkunden (möglicherweise mit Apostille) vor, die für Ämter oder Behörden beglaubigt werden müssen oder Sie möchten Texte übersetzen und gleichzeitig beglaubi- gen lassen.
Als allgemein ermächtigte Diplomübersetzerin für die Gerichte und Notare in Hessen bin ich dazu autorisiert, die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner für Sie erstellten (oder Ihrer bereits vorhandenen) Übersetzungen zu beglaubigen, also diese nach eingehender Prüfung mit meinem Stempel und meiner Unterschrift zu versehen.
Hierbei orientiere ich mich an dem Merkblatt des hessischen Justizministers für die Anfertigung von Übersetzungen. Ferner gilt die Verpflichtungserklärung anlässlich meiner allgemeinen Ermächtigung beim Landgericht Frankfurt am Main.