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1. Geltungsbereich

(1)
Diese Auftragsbedingungen gelten für Ver­träge zwischen der Übersetzerin Beate Hampel, im Folgenden ‘Übersetzerin‘ und ihren Auf­traggebern, soweit nicht etwas anderes aus­drücklich vereinbart oder gesetzlich unab­dingbar vorgeschrieben ist.

(2)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auf­traggebers sind für die Übersetzerin nur ver­bindlich, wenn sie sie ausdrücklich aner­kannt hat.

(3)
Diese AGBs gelten nicht nur für Übersetzungsarbeiten, sondern auch für andere von der Übersetzerin angebotene Tätigkeiten. 
 

2. Abwicklung und Umfang des Übersetzungsauftrages

(1)
Die verbindliche Angebotserstellung durch die Übersetzerin erfolgt in der Regel nach Erhalt und Sichtung des kompletten  Ausgangstextes des Kunden.

(2)
Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme eines schriftlichen Angebotes der Übersetzerin

(3)
Soweit nicht abweichend geregelt, sind Preiskalkulationen der Übersetzerin stets freibleibend und unverbindlich.

(4)
die Übersetzung wird nach den Grundsät­zen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber er­hält die vertraglich vereinbarte Ausferti­gung der Übersetzung.

 
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1)
Der Auftraggeber informiert die Übersetzerin recht­zeitig über besondere Ausfüh-rungsformen der Übersetzung (Verwendungszweck, Lieferung der Überset­zung auf Datenträgern, Anzahl der Ausferti­gungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur etwaigen Nach-besserung. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu prüfen.

(2)
Informationen und Unterlagen, die zur Er­stellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfü-gung zu stellen (Terminologieglossare des Auftraggebers, Abbbil­dungen, Zeich-nungen, Tabellen, Corporate Wording, Ab­kürzun­gen etc.).

(3)
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung die­ser unter Absatz 1 und 2 genannten Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

(4)
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.

 
4. Mängelbeseitigung

(1)
Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftrag-geber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftrag-geber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(2)
Reklamationen im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung sind innerhalb eines Monats ab Lieferdatum durch den Auftraggeber an die Übersetzerin zu richten.

 
5. Haftung

(1)  Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrläs­sig­keit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Über-tragungsstörungen bei Versendung per email oder durch Computerviren verursacht werden.

(2)
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung ver­tragswesentlicher Pflichten ein. Die Übersetzerin haftet maximal in Höhe des Rechnungsbetrages.

(3)
Die Übersetzerin haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebes entstehen, insbesondere durch höhere Gewalt wie z. B. Naturereignisse, Verkehrs-störungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertra-gungsstörungen und sonstige, von ihr nicht zu vertretende Hindernisse. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer des Hindernisses. Gleiches gilt, wenn die Übersetzerin ihren Betrieb aus zwingendem Grund für eine bestimmte Zeit einschränken oder einstellen muss. Die Übersetzerin verpflichtet sich, ihren Auftraggeber unverzüglich über das Eintreten der Leistungshindernisse zu informie-ren. 
 

6. Berufsgeheimnis

Die Übersetzerin verpflichtet sich, Still­schwei­gen über alle Tatsachen zu bewah­ren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tä­tigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
 

7. Mitwirkung Dritter

(1)
Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2)
Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten stellt die Übersetzerin sicher, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Absatz 6 verpflichten.

(3)
Von der Übersetzerin eingesetzte Dritte und Berufskolleginnen/-kollegen sind nicht befugt, Kunden der Übersetzerin abzuwerben, an deren Auftragsbearbeitung sie mitgewirkt haben. Bei Zuwiderhandlung wird eine Entschädigungssumme in Höhe von 4.000,00 Euro erhoben.
 

8. Vergütung

(1)
Die Rechnungen der Übersetzerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

(2)
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

(3)
Die Übersetzerin hat neben dem vereinbar­ten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tat­sächlich angefallenen und mit dem Auf­trag­geber abgestimmten Aufwen-dungen.

(4)
Ab einem Auftragswert von 200,00 Euro kann die Übersetzerin eine Aufwandspau-schale in Höhe von 15,00 Euro in Rechnung stellen.

(5)
Bei der Erledigung von Eilaufträgen wird ein Zuschlag in Höhe von 30% berechnet.

(6)
Bei Großaufträgen kann die Übersetzerin Abschlagszahlungen verlangen, die in vereinbarten Abständen nach Lieferung der bereits erbrachten Leistungen fällig werden. Die Übersetzerin behält sich bei  einem Auftragswert ab 500,00 Euro das Recht vor, einen angemessenen Vor­schuss zu verlangen. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.

(7)
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit an­gemessene und übliche Vergütung geschul­det. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

 
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1)
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2)
Die Übersetzerin behält sich das Urheberrecht vor.


10.
 Rücktrittsrechts

Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Der Übersetzerin steht in diesem Fall das Honorar zu, das sich nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage und den bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen bemisst, sowie gegebenenfalls Schadenersatz für entgangenen Gewinn bis maximal in Höhe des Auftragswertes.

 
11.  Anwendbares Recht

(1)
Für den Auftrag und alle sich daraus erge­benden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2)
Die Vertragssprache ist Deutsch.

(3)
Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main


12.  Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingun­gen wird durch die Nichtigkeit und Unwirk­samkeit einzelner Bestimmungen nicht be­rührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.


13.
 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs sind nur gültig, wenn sie schriftlich ver-einbart worden sind. Dis gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

 
Eschborn / Ts., Dezember 2009

 
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